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   OLG Celle, 06.05.2004 - 4 U 29/04   

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https://dejure.org/2004,11578
OLG Celle, 06.05.2004 - 4 U 29/04 (https://dejure.org/2004,11578)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.05.2004 - 4 U 29/04 (https://dejure.org/2004,11578)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Mai 2004 - 4 U 29/04 (https://dejure.org/2004,11578)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Gewinnzusage: Auszahlungsbedingungen an versteckter Stelle; missverständliche Formulierung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 116 S. 1 BGB; § 305 Abs. 1 BGB; § 305c Abs. 1 BGB; § 661a BGB; Art. 5 Nr. 3 VO 44/2001; Art. 15 VO 44/2001
    Anspruch auf Einlösung einer Gewinnzusage; Unterbindung unlauterer Werbung mittels Vortäuschung scheinbarer Gewinne; Erweckung des Eindrucks eines bereits endgültig und unbedingt gewonnenen Preises; Übersendung eines "unwiderruflichen Gewinn-Abruf-Dokuments"; Bewusste ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Einlösung einer Gewinnzusage; Unterbindung unlauterer Werbung mittels Vortäuschung scheinbarer Gewinne; Erweckung des Eindrucks eines bereits endgültig und unbedingt gewonnenen Preises; Übersendung eines "unwiderruflichen Gewinn-Abruf-Dokuments"; Bewusste ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.02.2004 - III ZR 226/03

    Anforderungen an die Annahme einer Gewinnzusage

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.2004 - 4 U 29/04
    Für die auf eine Gewinnzusage i. S. d. § 661 a BGB gestützte Klage eines Verbrauchers gegen eine juristische Person, die, wie hier die Beklagte, ihren Sitz im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates hat, für die seit dem 1. März 2002 die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil und Handelssachen (EuGVVO) gilt, besteht am Wohnsitz des klagenden Verbrauchers (hier: in #######) entweder die internationale Zuständigkeit für Verbrauchersachen gemäß Artikel 15 EuGVVO oder der unerlaubten Handlung gemäß Artikel 5 Nr. 3 EuGVVO (zur vergleichbaren Rechtslage nach EuGVÜ: vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 2004 - III ZR 226/03 - S. 6).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 2004 - III ZR 226/03 - S. 8) ist es für eine Gewinnzusage oder vergleichbare Mitteilung i. S. d. § 661a BGB erforderlich, dass aus objektivierter Empfängersicht der Eindruck eines Preisgewinns erweckt wird.

    Auch der Verbraucher, der die Gewinnzusage als bloßes Werbemittel durchschaut oder durchschauen könnte, kann nach § 661 a BGB die Leistung des angeblich gewonnenen Preises verlangen, weil nur auf diese Weise das Ziel des Gesetzgebers erreicht wird, die unlautere Werbung mittels Vortäuschung scheinbarer Gewinne zu unterbinden, indem der Unternehmer vom Verbraucher gemäß § 661 a BGB beim Wort genommen, d. h. auf Leistung des mitgeteilten Gewinns verklagt werden kann (vgl. BGH Urteil vom 19. Februar 2004 - III ZR 226/03 - S. 8 m. w. N.).

    Die Bestimmung hat den Zweck, die unlautere Werbung mittels Vortäuschung scheinbarer Gewinne zu unterbinden (vgl. BGH Urteil vom 19. Februar 2004 - III ZR 226/03 ).

    Die Sache hat keine grundsätzliche Bedeutung nachdem der BGH mit Urteil vom 19. Februar 2004 (a. a. O.) die Voraussetzungen geklärt hat, die an die Annahme einer Gewinnzusage i. S. v. § 661a BGB zu stellen sind.

  • BGH, 18.06.1986 - VIII ZR 137/85

    Anforderungen an ausdrücklichen Hinweis auf AGB

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.2004 - 4 U 29/04
    Versteckt und damit als überraschend nicht Vertragstatbestandteil geworden sind allgemeine Geschäftsbedingungen nur dann nicht, wenn der Hinweis darauf auch bei flüchtiger Betrachtung nicht übersehen werden kann (vgl. BGH NJW-RR 1987, 112, 113).
  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.2004 - 4 U 29/04
    Das Landgericht hat zutreffend die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte, die von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. BGH NJW 2003, 426 f.) bejaht.
  • BGH, 16.10.2003 - III ZR 106/03

    Verfassungsmäßigkeit der Haftung für Gewinnzusagen

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.2004 - 4 U 29/04
    Ein derart unredliches Geschäftsgebaren will die Vorschrift des § 661 a BGB, deren Verfassungsmäßigkeit der Bundesgerichtshof festgestellt hat (vgl. BGH NJW 2003, 3620) gerade verhindern.
  • OLG Celle, 05.02.2004 - 4 U 195/03

    Erweckung eines Eindrucks einer Gewinnzusage im Sinne des § 661a BGB; Äußere

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.2004 - 4 U 29/04
    Der Senat hat bereits in seinem am 5. Februar 2004 verkündeten Urteil (vgl. OLGR Celle 2004, 195) entschieden, dass an versteckter Stelle in einer Gewinnzusage enthaltene, den Gewinnanspruch einschränkende Vergabebedingungen dem Anspruch aus § 661 a BGB auch dann nicht entgegenstehen, wenn der Empfänger an anderer Stelle der Mitteilung durch seine Unterschrift erklärt, von den Vergabebedingungen Kenntnis genommen und sie verstanden zu haben.
  • OLG Hamm, 10.03.2005 - 21 W 12/05

    Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung eines Anspruchs aus einer Gewinnzusage

    An versteckter Stelle in einer Gewinnzusage enthaltene Bedingungen, die den Gewinn, der ansonsten als bereits eingetreten dargestellt wird, von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig machen, stehen einem Anspruch des Verbrauchers nicht entgegen (OLGR Celle 2004, 453; OLGR Karlsruhe 2004, 417; OLGR Saarbrücken 2004, 576; OLG Stuttgart MDR 2003, 350; OLG Hamm MDR 2003, 17).

    § 661 a BGB gewährt nicht schon dem Verbraucher einen Anspruch auf einen Preis, der bei lediglich flüchtiger Kenntnisnahme den Eindruck hätte gewinnen können, er habe bereits gewonnen (s. auch OLGR Celle 2004, 453).

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